Oft wird in der Werbung auch behauptet, der Versicherungsschutz falle zwangsläufig weg, sollte man im Winter ohne Winterreifen einen Unfall verursachen - Doch auch dies ist eine Werbelüge.
Die Haftpflicht-Versicherung ist in jedem Fall zur Zahlung verpflichtet, ganz gleich, mit welchen Reifen der Unfallverursacher unterwegs ist. Und auch die Kasko-Versicherung ist im Regelfall zur Zahlung verpflichtet, es sei denn, die Versichrung hat die Zahlung bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Allerdings wird als grobe Fahrlässigkeit erst eine Fahrt mit abgefahrenen Sommerreifen in ein Wintersportgebiet definiert (Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 10.07.2003 / 3 U 186/02 / OLGR Frankfurt 2004, 46). Das Fahren mit Sommerreifen im Winter stellt an sich keine grobe Fahrlässigkeit dar, sodass man im Flachland getrost auf Winterreifen verzichten kann, ohne seinen Versicherungsschutz zu riskieren.
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